Aufgaben des Elternrates

Der Elternrat soll dazu dienen, die Interessen der Eltern gegenüber dem pädagogischen Personal und dem Träger der Einrichtung zu vertreten. 

Je 20 angefangener genehmigter Betreuungsplätze innerhalb der Einrichtung ist jeweils ein Elternratsvertreter zu wählen. Außerdem wird für jedes Mitglied ein Stellvertreter gewählt. Gewählt wird der Elternrat am ersten Elternabend jedes Kindergartenjahres. 

 

 

Kindergartenratssitzung

 

Zweimal im Jahr findet eine Ratssitzung im Kindergarten statt, jeweils im Herbst und Frühjahr.

 Der Rat der Tageseinrichtung setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

  • der gewählte Elternrat ( 3/4 Personen)
  • die Kindergartenleitung
  • die Gruppenleitungen (pädagogisches Personal)
  • einem Trägervertreter (Pastor oder Stellvertreter)
  • der Bürgermeister als Vertreter der Stadt Medebach

 

In der ersten Ratssitzung wird der Elternratsvorsitzende als Ansprechpartner vom Elternrat gewählt, sowie ein Schriftführer. Das Ergebnisprotokoll wird an alle Teilnehmer ausgehändigt.

 

Diese Themen werden in der Sitzung besprochen:

  • die pädagogische Arbeit
  • die räumliche Ausstattung
  • personelle Ausstattung
  • sachliche Ausstattung
  • Öffnungszeiten
  • Ferientermine
  • Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung

 

 

Sonstige Beteiligung des Elternrates

 

Bei Festen und Feierlichkeiten (z.B. St. Martin oder Sommerfest) unterstützt der Elternrat durch seine Mithilfe das Kindergartenpersonal.

 

 

Gesetzliche Regelungen

 

Ab dem 1. August 2011 ist die Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen im KiBiz unter §9 neu geregelt worden. Der Elternrat muss verbindlich bis spätestens zum 1. Oktober eines Jahres gewählt werden, da auch ein Elternbeirat auf Jugendamtsebene gebildet wird.

Das heißt, der gewählte Elternbeirat muss namentlich an das Jugendamt gemeldet werden, damit weitere Informationen und Einladungen zur Bildung eines Jugendamtselternbeirates weitergeleitet werden können.