Elternbeitrag

Elternbeitragstabelle gültig ab 01.01.2020

 

Für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in einer Kindertageseinrichtung erhebt die Gemeinde/Stadt im Auftrag des Hochsauerlandkreises in Abhängigkeit vom Jahreseinkommen der Erziehungsberechtigten folgenden monatlichen Beitrag:

 

Einkommen

25 Stunden

35 Stunden/ Hort

45 Stunden

bis 25.000€

0 €

0 €

0 €

bis 37.000€

55 €

66 €

87 €

bis 49.000€

90 €

107 €

136 €

bis 61.000€

137 €

162 €

208 €

bis 73.000€

176 €

211 €

272 €

bis 85.000€

216 €

258 €

335 €

bis 97.000€

251 €

302 €

396 €

bis 109.000€

294 €

347 €

458 €

über 109.000€

329 €

393 €

523 €

 

Ab dem 01.08.2022 erhöhen sich die Elternbeiträge jährlich in Höhe der in in §37 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz  neue Fassung festgeschriebenen einheitlichen Fortschreibungsrate.

 

Bei Fragen zu den Beiträgen steht Ihnen die Stadt Winterberg vertreten durch Frau Beate Lücke jederzeit zur Verfügung.

 

Stadtverwaltung Winterberg

Beate Lücke

Fichtenweg 10

59955 Winterberg

Telefon: 02981-800-129

E- Mail:

 

Besonderheit:
Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder, die zeitgleich einen Kindergarten besuchen und Beitragsbefreiung für die letzten 2 Kindergartenjahre.

Besucht ein Kind den Kindergarten und ein Geschwisterkind die OGS (offene Ganztagsschule) bis 16 Uhr, zahlen Sie nur einen Beitrag (entweder OGS oder Kindergarten- jedoch den höheren Beitrag). Besucht ein Kind die OGS und ein weiteres ist im letzten oder vorletzten Kindergartenjahr, sind beide Kinder beitragsfrei.