Elternrat
Jedes Jahr wird im Herbst der Elternrat für das jeweilige Kindergartenjahr gewählt.
- Wie geht die Elternratswahl vor sich?
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Was wird in der Sitzung des Rates der Tageseinrichtung besprochen?
Wie geht die Elternratswahl vor sich?
Auf dem ersten Elternabend im neuen Kindergartenjahr wird der Elternrat gewählt. Je 20 angefangener genehmigter Betreuungsplätze in der Einrichtung ist jeweils ein Mitglied des Elternrates zu wählen. (Elternratsvertreter) Für jedes Mitglied ist ein Ersatzmitglied zu wählen. (Stellvertreter)
Welche Aufgaben hat der Elternrat?
Der Elternrat vertritt die Interessen der Eltern gegenüber dem pädagogischen Personal und dem Träger der Einrichtung.
Zweimal im Jahr findet eine Sitzung vom Rat der Tageseinrichtung (Ratssitzung) im Kindergarten statt einmal im Herbst und einmal im Frühjahr. Der Rat der Tageseinrichtung setzt sich wie folgt zusammen:
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der gewählte Elternrat ( 3/4 Personen),
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die Kindergartenleitung,
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aus jeder Gruppe 1 Person vom pädagogischen Personal,
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einem Trägervertreter (Pastor oder Stellvertreter),
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der Bürgermeister als Vertreter der Stadt Medebach
In der ersten Ratssitzung wird der Elternratsvorsitzende als Ansprechpartner vom Elternrat gewählt, sowie ein Schriftführer. Das Ergebnisprotokoll wird an alle Teilnehmer ausgehändigt.
Was wird in der Sitzung des Rates der Tageseinrichtung besprochen?
In der Sitzung wird:
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die pädagogische Arbeit besprochen,
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die räumliche Ausstattung,
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personelle Ausstattung,
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sachliche Ausstattung,
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Öffnungszeiten,
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Ferientermine,
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sowie die Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung besprochen.
Bei Festen und Feierlichkeiten, wie z.B. St. Martin, Sommerfest,… unterstützt der Elternrat durch seine Mithilfe das Kindergartenpersonal.
Ab dem 01.08.2011 ist die Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen im KiBiz unter §9 neu geregelt worden.
Der Elternrat muss verbindlich bis spätestens zum 01. Oktober eines Jahres gewählt werden, da auch ein Elternbeirat auf Jugendamtsebene gebildet wird.
Das heißt, der gewählte Elternbeirat muss namentlich an das Jugendamt gemeldet werden, damit weitere Informationen und Einladungen zur Bildung eines Jugendamtselternbeirates weitergeleitet werden können.